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CGM-TurboMed-Dokumentationen

Update-Dokumentation „Das ist neu“

 

Weiterführende Informationen

TURBOMED Kurzkurs

  • CGM CONNECT
    Was ist denn das?

    CGM CONNECT ist unsere neue Kommunikationsplattform. Wenn es um die hochsichere verschlüsselte Kommunikation von Informationen von Partnern im Gesundheitswesen geht, wird CGM CONNECT als Lösung zum Einsatz kommen.

     

    Die jetzige Lösung telemed.net wird Schritt für Schritt durch CGM CONNECT abgelöst. Mit diesem Quartal wird als erster Service der telemed.net Chat abgelöst und durch eine modernere und funktional erweiterte Oberfläche, dem CGM CONNECT Communicator abgelöst.

  • CGM CONNECT
    Ist telemed.net nicht mehr sicher?

    Doch, telemed.net ist weiterhin eine sichere Plattform, die aber auf die stetig wachsenden Bedingungen und neuen Anforderungen nicht mehr flexibel genug angepasst werden kann.

     

    Aus diesem Grund wurde CGM CONNECT komplett neu entwickelt und löst Schritt für Schritt telemed.net als Kommunikationsplattform ab.

  • CGM CONNECT
    Muss ich etwas aktualisieren / tun?

    CGM CONNECT wird mit dem Quartalsupdate 2/2015 ausgeliefert.

     

    Es muss keine separate Installation vorgenommen werden. Bestehende telemed.net-Konten werden automatisch migriert / übernommen.

     

    Anwender müssen lediglich den AGB und der Einwilligungserklärung zustimmen.

  • CGM CONNECT
    Warum muss ich die AGB und eine Einwilligungserklärung bestätigen?

    CGM CONNECT ist ein neues Produkt, bei dem entsprechend angepasste  Vertragsbedingungen gelten.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen zur einheitlichen und vereinfachten Abwicklung, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines “Vertrages“ stellt. AGB gelten innerhalb eines Nutzungsverhältnisses aber nur, wenn Sie wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Dies erfolgt in aller Regel rechtswirksam, indem der Nutzer bei der Anmeldung den AGB durch Ankreuzen eines entsprechenden Feldes zustimmt.

    Bei der Einwilligung handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche datenschutzrelevante Erklärung. Diese Einwilligung muss der Verarbeitung / Kommunikation vorausgehen und schriftlich erklärt werden. Sie muss gesondert – nicht in die AGB eingebettet – aufgezeigt und bestätigt werden.

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32 Jahre Arztpraxis-EDV-Erfahrung