Medikationsplan – Anspruch ab drei Arzneien

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21.09.2016 KVNO aktuell
Gesetzlich Versicherte haben ab 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie drei oder mehr Medikamente gleichzeitig anwenden. Den Plan gibt es zunächst nur auf Papier.

Der Medikationsplan soll eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel (Grünes Rezept) eines Patienten enthalten. Die Praxen sollen unter anderem Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufführen (wir berichteten). Die Hinweise soll die Praxissoftware automatisch liefern. Die Inhalte des Medikationsplans haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband festgelegt.

Die Ausgabe eines Medikationsplans ist ab 1. Oktober 2016 Pflicht, das schreibt das E-Health-Gesetz vor. Vor allem die Hausarztpraxen dürften die Pläne erstmalig erstellen. Die Aktualisierung soll sich dann auf mehr Schultern verteilen, auch Apotheken und Krankenhäuser sind dazu aufgerufen.

Bis 31. März 2017 können Ärzte die bisherigen Medikationspläne aus der Praxissoftware einsetzen, ab April kommenden Jahres muss diese die vereinbarten Standards erfüllen. Auf dem dann einzusetzenden Medikationsplan ist ein Barcode aufgedruckt. Er enthält die Informationen des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. Auf diesem Weg ist eine unkompliziertere Aktualisierung möglich.
Dazu sind Ärzte immer dann verpflichtet, wenn sie die Medikation ändern oder davon erfahren.

Verhandlung über Vergütung
Mit den Medikationsplänen kommt ein zusätz­licher Aufwand auf die Praxen zu. Die KBV fordert eine angemessene Vergütung – und verhandelt diese zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe mit den Krankenkassen. Die Höhe der Vergütung ist noch offen, berichtet die stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Med. Regina Feldmann. Sollten sich KBV und GKV-Spitzenverband nicht einigen, müsste das Bundeschiedsamt entscheiden.
Anmerkung: Die Höhe des Honorars ist entschieden – Sie liegt bei max. 4,- € pro Jahr.

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Drei Generationen Medikamenten-/Medikationspläne

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